Öffnungsschritte für den Sport

Wer die öffentliche Diskussion verfolgt, weiß, dass es kleine (ganz kleine) Öffnungsschritte für den Sport gibt. Der DOSB hat einen Stufenplan veröffentlicht (s. Bild), der viele Fragen offen lässt.

Im Schreiben des LTV heißt es:

„Sport im Freien ist mit bis zu fünf Personen kontaktfrei aus bis zu zwei Haushalten erlaubt. Im Freien können vom 08. März an darüber hinaus Gruppen mit 20 Kindern und einer Aufsichtsperson Sport treiben.“

Der Senat wird offiziell am Sonntag (07. März 2021) entscheiden. Entgegen einiger Darstellungen in den Medien liegen keine Informationen zu Sporthallenöffnungen vor (wie es etwa vereinzelt für den Individualsport in Hessen erfolgen soll). Die geplante Verordnung in der Form, wie sie am Sonntag voraussichtlich beschlossen wird, sieht keine Änderung zum aktuellen Zustand vor (§ 19 Abs. 2):
Weiterhin erhalten bleiben die Nutzungsmöglichkeiten in Sporthallen für ärztlich verschriebenen Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen sowie das Training für Landes- und Bundeskaderathleten an den jeweiligen Stützpunkten.
Ansonsten bleiben die Sporthallen, Tanz- und Fitnessstudios auch weiterhin geschlossen.“

Hoffen wir, dass das die Inzidenz stabil bleibt und es vielleicht ab 05. April 2021 mit den Öffnungsschritten weitergeht.

Bis dahin heißt es abwarten, Zähne zusammenbeißen und vorallem gesund bleiben.

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