Einstellung des Sportbetriebs
Liebe Tänzerinnen und Tänzer,
wer die Nachrichten aufmerksam verfolgt, bemerkt, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus verschärfen und alle gesellschaftlichen Bereiche betreffen.
Durch die Verordnung des Berliner Senats:
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 in Berlin
(SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)
Vom 14. März 2020
Aufgrund des § 32 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:
…
§ 4
Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. wird untersagt.
Damit sind wir aufgefordert, alle sportlichen Veranstaltungen des tsc richtigrum berlin e.V. bis auf weiteres abzusagen.
Wir werden Euch über die weitere Vorgehensweise auf dem Laufenden halten und bitten um euer Verständnis.