Einstellung des Sportbetriebs
Liebe Tänzerinnen und Tänzer,
wer die Nachrichten aufmerksam verfolgt, bemerkt, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus verschärfen und alle gesellschaftlichen Bereiche betreffen.
Durch die Verordnung des Berliner Senats:
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 in Berlin
(SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)
Vom 14. März 2020
Aufgrund des § 32 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli...